Impressum
SOULBODY KISIELEWSKI & SCHMIDT OG
UID: ATU78448556
Firmenbuchnummer: FN 585081p
vertreten durch
Anika Kisielewski (Geschäftsführung) & Isabelle Schmidt (Geschäftsführung)
Eileen Gray Gasse 7/1, 1220 Wien
Kontakt: soulbodyvienna@gmail.com
Bankkonto:
SOULBODY KISIELEWSKI & SCHMIDT OG
IBAN: AT68 2011 1843 9753 3900
Unter diesem Impressum werden auch folgende Seiten auf sozialen Medien betrieben:
Instagram @soulbodyvienna
Fotos: David Slomo
© 2022, SOULBODY KISIELEWSKI & SCHMIDT OG. Alle Rechte vorbehalten.
Haftungsausschluss
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AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der SOULBODY KISIELEWSKI & SCHMIDT OG, Eileen-Gray-Gasse 7/1/ 1220 Wien, genannt in der Folge:
SOULBODY VIENNA
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle
Dienstleistungen der SOULBODY KISIELEWSKI & SCHMIDT OG insbesondere für Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen, veröffentlicht in Form eines Stundenplans und Workshops (spezielle Einheiten, mit Voranmeldung). Mit dem Erwerb einer “Blockkarte“, eines “Drop-In Passes” oder einer “Membership” der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptieren Kund_Innen die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
1.2. SOULBODY VIENNA wird diese AGBs im Eingangsbereich der Studiofläche aushängen sowie auf der Webseite publizieren. Für den Fall, dass SOULBODY VIENNA online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar. Die Produkte sind zudem über den Drittanbieter EVERSPORTS erwerbbar, daher sind die AGBs auch hier sichtbar. Mit jedem Kauf eines Produktes von SOULBODY VIENNA akzeptieren Kund_Innen, dass die AGBs sowohl gelesen als auch akzeptiert werden.
1.3. Die Studiobetreiberinnen sind berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.
2. Haftung gegenüber Klassenteilnehmer_Innen von SOULBODY VIENNA
2.1. Haftungsausschluss: Für Unfälle während einer SOULBODY VIENNA KLASSE, am Weg zum oder vom Studio sowie für abhanden gekommene Garderobe und Wertgegenstände übernimmt SOULBODY VIENNA sowie die unterrichtenden Lehrer und Gastlehrer keine Haftung! SOULBODY VIENNA haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Kund_Innen. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet SOULBODY VIENNA nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 3 verwiesen. Die Haftung von SOULBODY VIENNA für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch SOULBODY VIENNA und seinen Mitarbeiter_Innen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden. Die Inanspruchnahme der Leistungen von SOULBODY VIENNA erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
2.2. Kund_Innen werden darauf hingewiesen, dass es in den Räumlichkeiten von SOULBODY VIENNA keine verschließbaren Spinde gibt. Mitgebrachte Gegenstände sind in der Umkleidekabine unbeaufsichtigt. Allenfalls mitgebrachte Wertsachen sind in den Kursraum mitzunehmen. Soweit nicht eine Beteiligung von Mitarbeiter_Innen von SOULBODY VIENNA nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen.
3. Gesundheitszustand von Kund_Innen
3.1 Kund_Innen erklären mit dem Erwerb eines Passes oder Abschluss eines Laufzeitvertrages verbindlich, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil und den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand an Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen oder Workshops teilnehmen wird.
3.2 Die Teilnahme an Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen oder Workshops unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist nicht gestattet. SOULBODY VIENNA hält sich das Recht vor, Kund_Innen die den Anschein erzeugen, unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten zu stehen den Zutritt zum Studio und somit die Teilnahme an der Klasse zu verbieten.
3.3 Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Mitarbeiter_Innen von SOULBODY VIENNA sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem Kunden die Ausübung von Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen zu verwehren.
3.4 Kund_Innen versichern mit der Teilnahme, an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden und dass den auszuführenden körperlichen Übungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Im Zweifelsfall ist ein/e Arzt/Ärztin zu konsultieren. Chronische Erkrankungen und andere körperliche oder psychische Leiden, die andere TeilnehmerInnen in ihrer Praxis beeinflussen oder diese gefährden könnten, sind den KursleiterInnen jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen.
3.5 Leichte körperliche Verletzungen die die Teilnahme an den SOULBODY VIENNA Klassen nicht unmöglich machen, jedoch den Gesundheitszustand des/der Kund_In beeinflussen sind vor Kursbeginn der Kursleiterin mitzuteilen.
3.6 Im Fall einer Schwangerschaft ist vor Teilnahme durch Kund_Innen eine ärztliche Freigabe einzuholen. Sollten Kund_Innen keine ärztliche Freigabe zur sportlichen Betätigung während der Schwangerschaft vorweisen können, so hält sich SOULBODY VIENNA das Recht vor, Kund_Innen nicht am Sportangebot teilnehmen zu lassen. Zudem verpflichten sich Kund_Innen dazu, die Kursleiterin über die Schwangerschaft zu informieren. Es wird zudem auf Punkt 2 verwiesen, auch im Falle einer Schwangerschaft übernimmt SOULBODY VIENNA keine Haftung für eventuelle Verletzung der Mutter oder gar des Kindes.
3.7 COVID 19-Regelung: SOULBODY VIENNA verpflichtet sich zur Einhaltung aller von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen der Pandemiebekämpfung.
4. Nutzungsrecht
4.1. Mit dem Erwerb einer gültigen Blockkarte, eines Drop-In Passes oder einer Membership für Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen oder Workshops sind Kund_Innen dazu berechtigt, die Räumlichkeiten des Studios zu den angebotenen Kurszeiten zu nutzen. Kund_Innen sind berechtigt, jeweils 20 Minuten vor sowie 20 Minuten nach Beendigung der Klassen die Räumlichkeiten des Studios zum Umziehen und Duschen zu nutzen. Kund_Innen sind verpflichtet, sich auf Anfrage des Personals des Studios auszuweisen, widrigenfalls kann ihm/ihr die Nutzung untersagt werden.
4.2. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.3. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.4. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
4.5. Für Workshops und sowie Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen gelten begrenzte Teilnehmer_Innen-Zahlen. Kund_Innen sind daher dazu verpflichtet, sich im Vorhinein für eine Klasse anzumelden. Sollte die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht sein, so kann nicht mehr an der Klasse teilgenommen werden.
4.6. Eine Teilnahme an Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen und Workshops ist nur möglich, wenn Kund_Innen pünktlich zur angegebenen Anfangszeit im Studio erscheinen. Nach Beginn kann aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf andere Teilnehmer niemand mehr eingelassen werden. Die Klassen beginnen pünktlich zur angegebenen Zeit, selbst eine Minute Verspätung hat zur Folge, dass jemand nicht mehr an der Klasse teilnehmen kann. Bei Zuspätkommen ist SOULBODY VIENNA nicht dazu verpflichtet die verpasste Klasse zurückzuzahlen.
4.9 Kund_Innen haben sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Klassen/Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer_Innen kommt. Während einer Klasse ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, insbesondere durch Geräte wie Mobiltelefone, zu vermeiden. Kund_Innen haben sich an diese Regeln im Interesse aller TeilnehmerInnen zu halten. Zudem sind die Anweisungen der MitarbeiterInnen von SOULBODY VIENNA stets einzuhalten und zu folgen. Bei groben Verstößen von Kund_Innen gegen diese allgemeinen Bedingungen und den entsprechenden Weisungen der Mitarbeiterinnen von SOULBODY VIENNA, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl, mangelnder Hygiene etc. kann der Zutritt zum Studio schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer bzw. unter Verfall offener Pässe verwehrt werden, ohne dass dies zu einer Rückerstattungspflicht führen würde.
4.10 Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.11 Sämtliche Bereiche der Studiofläche sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
5. Vertragsarten und Konditionen
5.1. Kund_Innen können aus den nachfolgenden Pässen/Verträgen wählen:
5.1.1. Einzel-Pass („Drop In“):
Berechtigt zur Teilnahme an einer einzelnen Barre-, Pilates- und Yoga-Klasse.
5.1.2. Schnupperklasse und Schnuppermonat:
Berechtigt zur Teilnahme an einer einzelnen Klasse (Schnupperklasse) bzw. der Teilnahme an allen Klassen innerhalb eines Monats (Schnuppermonat). Das Schnupperangebot gilt nur für NeukundInnen, die noch keine Klasse besucht haben. NeukundInnen können beide Angebote in Anspruch nehmen, wobei zwischen Schnupperklasse und -monat kein anderer Pass gelöst werden darf (z.B. Monats-,5er- oder 10er-Block). Es besteht keine Berechtigung, das Schnupperangebot öfter als einmal in Anspruch zu nehmen. Nicht relevant ist die Zeitdauer, in welcher beide Angebote genutzt werden.
5.1.3. Blockkarte 10er-Block:
Berechtigt zur Teilnahme an zehn regulären Klassen. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich. Private Classes & Workshops sind ausgenommen.
5.1.4. Blockkarte 5er-Block:
Berechtigt zur Teilnahme an fünf regulären Klassen. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich. Private Classes & Workshops sind ausgenommen.
5.1.5. Monatskarte ohne Bindung:
Berechtigt zur Teilnahme an allen regulären Klassen innerhalb eines Monats. Der Pass aktiviert sich ab der ersten Buchung. Private Classes ausgenommen, Workshops sind inkludiert.
5.1.6. 3 Monatskarte ohne Bindung:
Berechtigt zur Teilnahme an allen regulären Klassen innerhalb von drei Monaten. Der Pass aktiviert sich ab der ersten Buchung. Private Classes ausgenommen, Workshops sind inkludiert.
5.2. Soulmate Year Membership (Laufzeitvertrag)
Berechtigt zur Teilnahme an allen regulären Klassen für die Dauer eines Jahres. Es besteht eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Membership endet automatisch nach 12 Monaten, der/die Kund_In muss den Vertrag, wenn gewünscht, eigenständig nach dem 12. Monat erneuern. Die Soulmate Year Membership aktiviert sich sofort nach deinem Kauf.
Die Nichtnutzung des Angebots von SOULBODY VIENNA aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, die nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner Zahlung. Die genannten Pässe, Blockkarten und Laufzeitverträge können nicht in bar abgelöst werden. Blöcke, Pässe und Laufzeitverträge für Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen können nicht übertragen werden.
5.3 Stornierungsbedingungen: Reguläre Klassen, die mit einem 5er oder 10er Block besucht werden, können bis zu 8 Stunden vor Beginn der Klasse storniert werden, die Einheit verfällt dann nicht. Sollte ein Kunde, eine Kundin sich nicht zeitgerecht von der Aktivität abmelden, so wird die Einheit nicht gutgeschrieben. Private Classes und Workshops können bis zu 24 Stunden vor Termin kostenlos storniert werden. Danach wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Es besteht kein Rückzahlungsrecht von verpassten Einheiten.
5.4. Sämtliche Preise sind online auf der Webseite als auch auf der Plattform Eversports publiziert und verstehen sich als Endverbraucherpreis inkl. 20% Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt ausschließlich online beim Kauf des jeweleigen Produktes über Eversports. Die Bezahlung der Laufzeitenverträge erfolgt per Überweisung in monatlich gleich großen Teilbeträgen jeweils zu Beginn des Monats. Soweit Sonderkonditionen bei einer Mitgliedschaft gewährt sind, haben Kund_Innen eine Änderung der Basis (z.B. Student) unaufgefordert bekanntzugeben. Es ist sofort nach der Änderung unter den Normalkonditionen zu bezahlen.
5.5 Krankheit, Unfall: Für den Fall, dass der/die Kunde/in seinen/ihren Wohnort an einem gesundheitlichen Gebrechen leidet, wodurch nachweislich (durch ärztliches Attest) die Inanspruchnahme der Leistungen von SOULBODY VIENNA für zumindest ein Jahr nicht mehr möglich sind, ist dieser berechtigt, den Laufzeitvertrag zum nächsten Monatsende, bei gesundheitlichen Gebrechen mit sofortiger Wirkung, schriftlich zu kündigen. Im Fall der Kündigung wird dem/der Kunden/in der aliquote Anteil rückerstattet bzw. nicht mehr eingezogen. Sollte das oben definierte gesundheitliche Gebrechen die Inanspruchnahme der Leistungen von SOULBODY VIENNA für zumindest 4 Wochen verunmöglichen, so besteht das Recht des/der Kunden/in, unter Beibringung einer ärztlichen Bestätigung den Laufzeitvertrag mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Erkrankung ohne Zahlungspflicht ruhend zu stellen.
5.6 Teilnehmeranzahl: SOULBODY VIENNA bietet ausschließlich gezielte Klassen an, das bedeutet, die Teilnahme an den im Stundenplan ersichtlichen Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen erfolgt prinzipiell mit Anmeldung. Die Räume des Studios haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Bei hoher Teilnehmerzahl kann ein Platz in einer bestimmten Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen daher nicht garantiert werden, sofern keine Voranmeldung stattgefunden hat. Kund_Innen sind angehalten pünktlich vor jeder Stunde zu erscheinen. Die Teilnehme_Innen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung bei der Rezeption berücksichtigt. Kurzfristige Absagen von Barre-, Pilates- und Yoga-Klassen seitens SOULBODY VIENNA aus besonderem Anlass berechtigen Kund_Innen nicht zu einem Preisnachlass oder zu einer Kündigung, sofern der Stundenplan von SOULBODY VIENNA im Wesentlichen eingehalten wird und damit die Möglichkeit besteht, auf andere Barre-, Tanz-, Pilates- und Yoga-Klassen auszuweichen. Gleiches gilt bezüglich der Änderung eines Stundenplans, die im Allgemeinen Ermessen von SOULBODY VIENNA erfolgt. In den Sommermonaten ist der Stundenplan aufgrund der erfahrungsgemäß geringeren Teilnehmerzahl eingeschränkt.
6. Datenschutzbestimmungen
Daten von Kund_Innen werden zum Zweck der Vertragserfüllung eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/Die Kunde/in ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten im EDV-System von SOULBODY VIENNA für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden. Alle Angaben werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.
8. Betriebsunterbrechungen
8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Studios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 30 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, haben die Studiobetreiberinnen Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
8.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.
9. Gerichtsstand, geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden ist, gilt für alle Streitigkeiten zwischen SOULBODY VIENNA und den/der Kunden/in als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht vereinbart.
10. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGBs. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als E-Mail gewahrt. Sofern der/die Kunde/in eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch E-Mail erfolgen.